Häusliche Kinderkrankenpflege

»WER BEZAHLT’S ?«

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse auf Verordnung des Kinder- und Jugendarztes/ärztin oder der Kinderklinik, bzw. die Pflegekasse, in besonderen Fällen das Sozialamt.

Um die Abwicklung der Formalitäten und die Vereinbarungen mit den Kostenträgern kümmern wir uns gerne.