Häusliche Kinderkrankenpflege
»WER BEZAHLT’S ?«
Die
Kosten übernimmt die Krankenkasse auf Verordnung des Kinder- und Jugendarztes/ärztin
oder der Kinderklinik, bzw. die Pflegekasse, in besonderen Fällen das
Sozialamt.
Um die Abwicklung der Formalitäten und die Vereinbarungen mit den Kostenträgern
kümmern wir uns gerne.